Wasserversorgungs-Reglement Vollzugsverordnung der Gemeinde Ebikon
Zusammenschluss in der Wasserversorgung
Die Gemeinde Dierikon bezieht ihr Wasser seit jeher aus Ebikon. Ab dem 1. Januar 2022 wird die Wasserversorgung der beiden Gemeinden Ebikon und Dierikon zusammengelegt. Während die Wasserversorgung Ebikon durch den Zusammenschluss gestärkt wird, profitiert Dierikon von günstigeren Tarifen.
Nach der Pensionierung des langjährigen Brunnenmeisters von Dierikon drängte sich eine Nachfolgelösung in der Wasserversorgung auf. Die Gemeinde Dierikon verfügt über keine eigenen Quellen und bezieht ihr Wasser seit jeher aus Ebikon. Zwischen den beiden Gemeinden bestehen folglich bereits Verträge, welche die jeweiligen Aufgaben, Rechte und Pflichten im Bereich der Wasserversorgung regeln.
Beide Gemeinden profitieren
Per 1. Januar 2022 übernimmt die Wasserversorgung Ebikon jene von Dierikon. Während Ebikon ihre Position als Leistungserbringerin in der Region weiter ausbauen und stärken kann, profitiert Dierikon von günstigeren Tarifen. Das Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Ebikon vom 29. November 2020 bildet einen integrierenden Bestandteil des Gemeindevertrags zwischen Ebikon und Dierikon.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2022
- Herausgeber/-in
- Gemeinderat Ebikon
Dokumente
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Vollzugsverordnung zum Wasserversorgungs-Reglement der Gemeinde Ebikon ab 01.01.2022 (PDF, 837.77 kB) | Download | 0 | Vollzugsverordnung zum Wasserversorgungs-Reglement der Gemeinde Ebikon ab 01.01.2022 |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 455 53 10 | gemeinde@dierikon.ch |