Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
Urnenstandort
Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und ihren politischen Wohnsitz fünf Tage vor der Abstimmung in der Gemeinde Dierikon geregelt haben.
Brieflich abstimmen
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das grüne amtliche Stimm- und Wahlkuvert und kleben dieses zu (ohne Stimmrechtsausweis).
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis eigenhändig im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimm- und Wahlkuvert in das graue Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindekanzlei Dierikon erscheint.
Sie können das Antwortkuvert per Post schicken, es während den Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei abgeben oder es in den Briefkasten der Gemeindekanzlei bis spätestens 10.30 Uhr des Abstimmungssonntags einwerfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimm- und Wahlkuvert eingesandt wurde, die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgte oder der Stimmrechtsausweis nicht vom Stimmenden unterschrieben ist, für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert sind, das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Angaben versehen ist, die das Stimmgeheimnis aufheben.