Vormundschaft / Kindesschutz
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Für die Belange im Kindes- und Erwachsenenschutz ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Einzig Pflegekinderbewilligungen sowie die Bewilligung zur Führung von Kinderkrippen und Kinderhorten werden weiterhin von der Gemeinde erteilt. Die KESB ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und löst die bisher für das Vormundschaftswesen zuständige politische Behörde (Gemeinderat) ab. Die Fachbehörde wird zudem von einem Fachdienst mit Kanzlei, Revisorat, Sozialabklärung und Rechtsdienst unterstützt.
Insbesondere für folgende Geschäfte wird die KESB zuständig sein:
• umfassende Abklärung von Anträgen und Gefährdungsmeldungen im Bereich Kindes- und
Erwachsenenschutz
• Anordnung und Aufhebung von behördlichen Massnahmen
• Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge
• Regelung des Unterhalts für Kinder unverheirateter Eltern
• Prüfung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
• Überprüfung bei Beschwerden betreffend bewegungseinschränkenden Massnahmen
• Ernennung und Entlassung von Beiständen und Beiständinnen
• Prüfung von Berichten und Abrechnungen der Beistände und Beiständinnen
Für unser Gemeindegebiet ist die KESB Luzern-Land mit Sitz im D4 Platz 10, in Root zuständig.
Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Website www.kesblula.ch