Handlungsfähigkeitszeugnis
Seit 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ausgestellt.
Zuständigkeitshalber kann nur die KESB Luzern-Land für Einwohnerinnen und Einwohner von Dierikon Handlungsfähigkeitszeugnisse ausstellen.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der KESB Luzern-Land: http://www.kesblula.ch/.
KESB Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde Luzern
D4 Platz 10
6039 Root Längenbold
E-Mail info@kesblula.ch
Telefon 041 455 45 45 / Fax 041 455 45 00
Zugehörige Objekte
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Kindes- und Erwachsenenschutz - KESB Luzern-Land | 041 455 45 45 | info@kesblula.ch |