Kein Feuerwerk, kein Lagerfeuer - auch nicht am 1. August
Was aktuell nicht geht:
🎆 Feuerwerk – nirgends, auch nicht auf dem See
🔥 1. August- & Höhenfeuer – leider nein
🌲 Feuer im Wald oder bis 50 m drum herum
🍖 Einweggrills & offene Feuerstellen
🎈 Himmelslaternen & Co.
Was geht:
✅ Gas- oder Elektrogrill – voll okay!
✅ Holzkohlegrill, Cheminée oder Feuerschale im Garten – solange ihr mindestens 50 m vom Wald entfernt seid
Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse. Also bitte: haltet euch dran! 🙏
💧 Noch was: Wasser sparen!
Die Grundwasserstände sind gerade so tief wie selten – schlimmer als in den Trockenjahren 2018 und 2022. Dreht den Hahn ein bisschen öfter zu und schaut, was eure Gemeinde empfiehlt.
Feiern ja – aber mit Köpfchen! 🇨🇭❤️
- Alle Informationen zum geltenden Feuerverbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und WaldExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
- Verhaltensregeln Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.bei Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
- Plakat Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
- AllgemeinverfügungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Medienmitteilung Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer (PDF, 145 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer |