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Informationen der Steuern Root / Dierikon

3. Dezember 2025
Steuern 2024 und 2025

Einreichung der Steuererklärung 2024

Der Kanton Luzern stellt per Januar 2026 vollständig auf eine onlinebasierte Steuerdeklaration um. Ab diesem Zeitpunkt ist die Einreichung ab der Steuerperiode 2025 ausschliesslich über eSteuern.lu.ch möglich. Die bisherige Softwarelösung wird Ihnen aus Lizenzgründen dann nicht mehr zur Verfügung stehen; sie wird folglich von der Website entfernt.

Wichtiger Hinweis:

Die aktuelle Software für die Steuerperiode 2024 und älter steht Ihnen nur noch bis Ende 2025 zum Herunterladen zur Verfügung.

Sollten Sie diesen Termin verpassen, wird ab Januar 2026 für die Steuerperiode 2024 eine neue Download-Lösung von einem neuen Softwareanbieter bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass dabei kein Datenimport aus der Steuerperiode 2023 möglich sein wird. Mit dem Wechsel zum neuen Anbieter ändern sich zudem Bedienung und Handhabung der Software.

Die Einreichung der Steuererklärungen 2024 und älter ist ab 01.01.2026 ausschliesslich per Post möglich, unabhängig davon, welche Software Sie verwenden.

Wir empfehlen Ihnen, die bestehende Software für die Steuerperiode 2024 zeitnah herunterzuladen und die Steuererklärung 2024 innerhalb der laufenden Frist bis zum 31.12.2025 einzureichen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen ohne Verzögerung und mit minimalem Aufwand verarbeitet werden können.

Für Fragen oder Unterstützung erreichen Sie uns gerne unter steuerndierikon@gemeinde-root.ch oder 041 455 56 20.

Wir danken Ihnen bereits im Voraus herzlich für die termingerechte Einreichung der Steuererklärung 2024.

Fälligkeit der Steuern 2025

Per 31. Dezember 2025 werden die Steuern des Jahres 2025 zur Zahlung fällig. Den Steuerkundinnen und Steuerkunden, die von der Vorauszahlungsmöglichkeit Gebrauch gemacht und ihre Zahlungspflicht bereits erfüllt haben, danken wir bestens. Damit ermöglichen Sie der Gemeinde, ihren finanziellen Verpflichtungen ebenfalls rechtzeitig nachzukommen.

Steuerkundinnen und Steuerkunden, welche die Steuern 2025 noch nicht bezahlt haben, bitten wir, die Fälligkeit bis zum 31. Dezember 2025 zu beachten.

Zinssätze im Jahr 2026

Gemäss Beschluss des Regierungsrates vom 14. Oktober 2025 gelten im Jahr 2026 folgende Zinssätze:

  • Jahreszinssatz für Vorauszahlungen und zu viel bezahlte Steuern (positiver Ausgleichszins): 0.0 % (Vorjahr 0.75 %)
  • Jahreszinssatz für zu niedrige oder verspätete Zahlungen aller Steuern (negativer Ausgleichszins): 0.0 % (Vorjahr 0.75 %)
  • Verzugszinssatz: 4.00 % (Vorjahr 4.50 %)
  • Der Verzugszinssatz eines im Jahr 2026 eingeleiteten Betreibungsverfahrens gilt bis zu dessen Abschluss.

Neuer Einzahlungsschein 2026

Der Jahreswechsel rückt näher. Falls Sie bereits frühzeitig mit Akonto- bzw. Vorauszahlungen für das Steuerjahr 2026 beginnen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:

Bezahlen Sie Ihre Steuern mittels Dauerauftrag oder E-Banking?

Jedes Steuerjahr hat eine eigene Referenznummer. Damit Ihre Zahlungen korrekt zugeordnet werden können, bitten wir Sie, Ihren Dauerauftrag bzw. Ihre E-Banking-Vorlage auf das Steuerjahr 2026 anzupassen.

Einzahlungsscheine für das Steuerjahr 2026 können ab Mitte Januar 2026 beim Steueramt in Root angefordert werden. Wird die Referenznummer nicht angepasst, werden Ihre Zahlungen dem alten Steuerjahr gutgeschrieben. Dies führt erfahrungsgemäss zu unerwünschten Mahnungen und Rückfragen.

Ein neuer Einzahlungsschein für das Steuerjahr 2026 wird Ihnen zudem mit der Steuererklärung 2025 zugestellt.

Danke

Herzlichen Dank an alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die kooperative Zusammenarbeit und das Vertrauen in das Steueramt Root / Dierikon. Wir sind stets bemüht, Sie zu Ihrer Zufriedenheit zu bedienen und Ihnen bei Fragen behilflich zu sein.

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahresende.

Steuern Root / Dierikon

steuerndierikon@gemeinde-root.ch
041 455 56 20.

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