Bürgerrechtswesen
Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern
Die Gesuchstellerin/der Gesuchsteller muss in den letzten fünf Jahren vor Gesuchseinreichung während insgesamt dreier Jahre in Dierikon gewohnt haben, unmittelbar vor der Einbürgerung ein Jahr und einen guten Ruf geniessen.
Dem Gesuchsformular sind der Familienschein oder Personenstandsausweis, ein Auszug aus dem Betreibungsregister, ein Auszug aus dem Zentralstrafregister in Bern und eine Wohnsitzbestätigung beizulegen.
Der Gemeinderat entscheidet über das Gesuch und informiert die Gesuchstellerin/der Gesuchsteller schriftlich.
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Die Voraussetzungen und alle weiteren Informationen für die Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen in Dierikon finden Sie auf dem entsprechenden Merkblatt der Gemeinde Dierikon.
Rechtliche Grundlagen
Kant. Bürgerrechtsgesetz
Kant. Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz
Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts
Öffnungszeiten
Mo 08.00-11.30 • 14.00-17.00
Di 08.00-11.30 • 14.00-17.00
Mi-Fr 08.00-11.30 • nachmittags geschlossen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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