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Betreuungsgutscheine - KiTa's

Seit dem 1. Januar 2026 ist das neue kantonale Kinderbetreuungsgesetz (KiBeGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) in Kraft. Dieses Gesetz bringt wesentliche Änderungen bei den Betreuungsgutscheinen mit sich, welche per 1. August 2026 umgesetzt werden. Die Höhe der Betreuungsgutscheine wird neu vom Kanton und nicht mehr von der Gemeinde Dierikon bestimmt. Dies kann Ihre Betreuungsgutscheine verändern, auch wenn sich Ihr Einkommen nicht verändert hat.

Die Anträge für Betreuungsgutscheine für die neue Periode 2026/27 können frühestens ab Anfang August 2026 über die neue Applikation KiBeLU erfasst werden. Wir Informieren Sie hier, sobald die Applikation aufgeschaltet ist. Vorher ist es nicht möglich, einen Antrag für Betreuungsgutscheine für das Schuljahr 2026/27 zu stellen.

Ab dem 3. August 2026 wird es möglich sein, sich über das Onlineportal my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für Betreuungsgutscheine anzumelden. Vorher ist es nicht möglich, einen Antrag für Betreuungsgutscheine ab August 2026 zu stellen.

Betreuungsgutscheine mit Gültigkeit bis zum 31. Juli können wie bisher bei der Gemeindekanzlei beantragt werden. 

Die Abteilung Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern stellt einen Online Rechner zur Verfügung, mit welchem Sie die ungefähre Höhe Ihres zukünftigen Betreuungsgutscheins berechnen können. Online-Rechner Betreuungsgutscheine - Kanton LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Informationen

Datum
25. Juni 2026
Herausgeber/-in
Gemeinde Dierikon