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Zonenplan Teilzonenplan Gewässerraum

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat mit Entscheid vom 17. Juni 2022, Protokoll Nr. 794, die an der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Bau- und Zonenreglement, dem Zonenplan und dem Teilzonenplan Gewässerraum sowie der Teilrevision des Erschliessungsrichtplans, genehmigt.

Während der Einsprachefrist von 20 Tagen ist eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht worden. Die Beschwerde bezieht sich auf die Festlegung des Gewässerraums der Parzelle 68, im Gebiet Feldhof. An der Gemeindeversammlung wurde die nicht gütlich erledigte Einsprache durch die Bevölkerung gutgeheissen und der Gewässerraum dieser Parzelle aufgehoben. Der Regierungsrat hat in seinem Genehmigungsentscheid den Gewässerraum der Parzelle 68 erneut festgelegt und genehmigt. Somit ist dieser Teil der Ortsplanung zufolge der Verwaltungsgerichtsbeschwerde noch nicht rechtskräftig.

Informationen

Datum
17. Juni 2022

Dokumente

Name
Teilzonenplan Gewässerraum (PDF, 1.96 MB) Download 0 Teilzonenplan Gewässerraum

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