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Ortsplanung

Am 15. Mai 1975 hat die Einwohnergemeindeversammlung von Dierikon das erste Bau- und Zonenreglement genehmigt. Am 22. Juni 1987 wurden das Reglement und der Zonenplan überarbeitet.

Im Jahre 2000 wurde das Bau- und Zonenreglement einer weiteren Revision unterzogen und vor allem den neuen kantonalen Vorschriften angepasst.

Der Ortskern von Dierikon, das "Dörfli" ist als schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung eingestuft. Die engere Umgebung des Ortskerns blieb bisher weitgehend von baulichen Entwicklungen verschont. Viele der geschützten oder schützenswerten Bauten sind gut unterhalten und stilgerecht renoviert worden. In der Zonenplanung ist vorgesehen, dass Neubauten im Ortskern nur im Rahmen eines rechtsgültigen Bebauungsplanes oder eines Architekturwettbewerbes erstellt werden dürfen.

So wurde im Jahre 1987 ein Ideenwettbewerb für die Überbauung zwischen altem Dorfkern und neuer Zentralstrasse ausgeschrieben. Aus den 10 eingereichten Projekten wurde durch die Jury, welcher nebst Vertretern aus unserer Bevölkerung auch national anerkannte Fachleute angehörten, das Projekt "Hamlet" des Architekturbüros Meletta Strebel Zangger, Luzern, als Sieger ausgezeichnet.

Gestützt auf diesen Ideenwettbewerb wurden dann die beiden Bebauungspläne Zentrum I und Zentrum II erstellt. Das Gemeindehaus und die Wohnbauten an der Zentralstrasse sind Bestandteile dieser Bebauungspläne.

Im Jahre 2014 haben wir mit der Gesamtrevision der Ortsplanung begonnen. Die Erarbeitung des neuen Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Dierikon hat sehr viel Zeit beansprucht. Es mussten viele Fragen in Bezug auf die neuen Begrifflichkeiten, wie z.B. Überbauungsziffer anstelle der bisherigen Ausnützungsziffer geklärt werden. Das neue BZR kann voraussichtlich im Jahre 2021 der Bevölkerung zur Abstimmung unterbreitet werden.