Kopfzeile

Sondersteuern (Handänderungssteuern, Grundstückgewinnsteuern)

Die Gemeindekanzlei ist zuständig für die Vorbereitung bzw. Veranlagung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern. Grundlage für diese Steuern sind die kantonalen Gesetze. Weitere Informationen erhalten Sie unter Steuern Luzern: Steuerkalkulatoren und Steuerbuch.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt