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Verkehrssicherheit und Winterdienst

6. Oktober 2026
Bäume und Sträucher schneiden

Der Werkhof geht gut vorbereitet und gut ausgerüstet dem kommenden Winter entgegen. Für die Schneeräumung und auch für den Salzdienst besteht ein Ablaufplan, der je nach Situation und Tageszeit den aktuellen Verhältnissen angepasst wird. Die Mitarbeiter des Werkhofes sind in kritischen Zeiten oft rund um die Uhr auf Pikett oder im Einsatz und tun ihr Möglichstes, um einen guten Winterdienst sicher zu stellen. Wir bitten Sie aber um Verständnis, wenn «ihre» Strasse nicht immer die erste Priorität hat. Damit der Winterdienst reibungslos funktioniert sind aber von den Grundeigentümern ein paar Vorschriften zu beachten. Wir bitten Sie daher, in den nächsten Tagen Ihre Bäume und Ihre Hecke einer strengen Prüfung zu unterziehen und, wo nötig, zurückzuschneiden.

Für den Rückschnitt macht der Gesetzgeber klare Vorgaben:

  • Hecken müssen bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
  • Hecken, Sträucher und andere Einfriedungen müssen einen Strassen- bzw. Trottoirabstand von mindestens 0.60 Meter einhalten.
  • Bei Ein- und Ausfahrten sind die Abstände zudem so weit freizuhalten, dass keine Pflanzen innerhalb des Sichtdreiecks den freien Blick auf den Verkehr erschweren.
  • Über Strassen müssen Bäume und Hecken auf eine Durchfahrtshöhe (Lichtmass) von 2.50 Metern zurückgeschnitten werden.

Diese klare Regelung durch den Gesetzgeber hat seine guten Gründe. Über Strassen und Trottoirs wird die Durchfahrtshöhe für die Fahrzeuge des ordentlichen Verkehrs, Fahrzeuge des Reinigungs- und Winterdienstes sowie der Kehrichtabfuhr benötigt. Hecken, die auf Trottoirs wachsen, erschweren und behindern den Reinigungs- sowie den Winterdienst. Beschädigungen an Hecken durch Fahrzeuge des Strassendienstes können dann bei aller Vorsicht nicht mehr ausgeschlossen werden.

Dazu stärkt ein richtiges Zurückschneiden von Hecken auch deren Tragkraft bei Schneefall. Zudem können Behinderungen durch Äste, welche in das Strassenprofil hineinragen, zu gefährlichen Situationen führen.

Bei Unfällen können Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen haftbar gemacht werden. Deshalb möchten wir den Besitzern von Grundstücken an Strassen, Trottoirs und Wegen ein weiteres Mal in Erinnerung rufen, die auf Strassen und Gehwegen überhängenden Bäume, Hecken und Sträucher bis an die Trottoir- oder Strassengrenze zurückzuschneiden. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenschilder dürfen nicht verdeckt sein. Bei Ausfahrten müssen die Sichtzonen unbedingt eingehalten werden. Wichtig ist, dass diese Arbeiten bereits vor dem ersten Schneefall ausgeführt werden.

Damit leisten Sie einen aktiven Beitrag, um die Verkehrs- und Sicherheitssituation in Dierikon zu verbessern – herzlichen Dank!

Gemeinde Dierikon

Hecken schneiden