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Bekanntmachung Protokoll Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2026

29. Juni 2026
Bekanntmachung nach § 115 Stimmrechtsgesetz

Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2026 nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt.

Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.

Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen.

Gemeindeverwaltung Dierikon
Marcel Herrmann
Gemeindeschreiber