Feuerverbot im Wald und Waldesnähe und eingeschränkte Wasserentnahme
🚨 Wichtige Mitteilung für den Kanton Luzern 🚨
Anhaltende Trockenheit, Hitze und Wind fordern Massnahmen – der Kanton Luzern handelt:
💧 Wasserentnahmen eingeschränkt
Wegen tiefer Wasserstände in Luzerner Gewässern sind Wasserentnahmen (z. B. für landwirtschaftliche Bewässerung) seit dem 24. Juni 2026 auf bestimmte Gewässer beschränkt – u. a. Vierwaldstättersee, Reuss und Sempachersee. Viele Bewilligungen wurden widerrufen. Bitte sparsam mit Wasser umgehen und Bezug über die örtliche Wasserversorgung vorgängig absprechen! 🌊
🌲 Absolutes Feuerverbot ab 25. Juni 2026, 12:00 Uhr
Im Wald und in Waldesnähe (bis 50 m) gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot. Verboten sind u. a.:
🚫 Feuer im Wald & an Waldrändern
🚫 Feuer in unbefestigten Feuerstellen & Einweggrills (kantonsweites)
🚫 Feuerwerkskörper & Himmelslaterne/Heissluftballons im ganzen Kanton
✅ Erlaubt bleibt: Grillieren mit Gas oder Holzkohle in Gärten & auf Balkonen – mit mind. 50 m Abstand zum Wald.
⚠️ Verstösse werden polizeilich geahndet!
Informiere dich über die aktuelle Lage: 👉 www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gemeinsam schützen wir unseren Wald und unsere Wasserreserven. Danke für deine Mithilfe! 🙏
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Medienmitteilung Trockenheit (PDF, 105 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Trockenheit |
| Allgemeinverfügung Feuerverbot Wald und Waldesnähe (PDF, 691 kB) | Download | 1 | Allgemeinverfügung Feuerverbot Wald und Waldesnähe |
| Plakat Feuerverbot Wald und Waldesnaehe (PDF, 999 kB) | Download | 2 | Plakat Feuerverbot Wald und Waldesnaehe |
| Verhaltensregeln (PDF, 1.17 MB) | Download | 3 | Verhaltensregeln |