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Feuerverbot im Wald und Waldesnähe und eingeschränkte Wasserentnahme

25. Juni 2026

🚨 Wichtige Mitteilung für den Kanton Luzern 🚨

Anhaltende Trockenheit, Hitze und Wind fordern Massnahmen – der Kanton Luzern handelt:

💧 Wasserentnahmen eingeschränkt
Wegen tiefer Wasserstände in Luzerner Gewässern sind Wasserentnahmen (z. B. für landwirtschaftliche Bewässerung) seit dem 24. Juni 2026 auf bestimmte Gewässer beschränkt – u. a. Vierwaldstättersee, Reuss und Sempachersee. Viele Bewilligungen wurden widerrufen. Bitte sparsam mit Wasser umgehen und Bezug über die örtliche Wasserversorgung vorgängig absprechen! 🌊

🌲 Absolutes Feuerverbot ab 25. Juni 2026, 12:00 Uhr
Im Wald und in Waldesnähe (bis 50 m) gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot. Verboten sind u. a.:
🚫 Feuer im Wald & an Waldrändern
🚫 Feuer in unbefestigten Feuerstellen & Einweggrills (kantonsweites)
🚫 Feuerwerkskörper & Himmelslaterne/Heissluftballons im ganzen Kanton

✅ Erlaubt bleibt: Grillieren mit Gas oder Holzkohle in Gärten & auf Balkonen – mit mind. 50 m Abstand zum Wald.

⚠️ Verstösse werden polizeilich geahndet!

Informiere dich über die aktuelle Lage: 👉 www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Gemeinsam schützen wir unseren Wald und unsere Wasserreserven. Danke für deine Mithilfe! 🙏

Feuerverbot

Zugehörige Objekte

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Medienmitteilung Trockenheit (PDF, 105 kB) Download 0 Medienmitteilung Trockenheit
Allgemeinverfügung Feuerverbot Wald und Waldesnähe (PDF, 691 kB) Download 1 Allgemeinverfügung Feuerverbot Wald und Waldesnähe
Plakat Feuerverbot Wald und Waldesnaehe (PDF, 999 kB) Download 2 Plakat Feuerverbot Wald und Waldesnaehe
Verhaltensregeln (PDF, 1.17 MB) Download 3 Verhaltensregeln