Öffentliche Planauflage
Erstellen Radverkehrsanlage in Koordination mit Ausbau und Sanierung Strasse,
Wasserbauprojekt und Baulinienplan
Das Strassenprojekt, der Bericht zum Lärmschutz (inkl. Gesuch um Erleichterung) das Rodungsgesuch und das Wasserbauprojekt liegen während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, von Donnerstag, 12. Juni 2025 bis Dienstag, 1. Juli 2025, auf den Gemeindekanzleien von Dierikon und Udligenswil zur Einsichtnahme auf.
Der Baulinienplan liegt während der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, von Montag, 2. Juni
2025 bis Dienstag, 1. Juli 2025, auf den Gemeindekanzleien von Dierikon und Udligenswil
zur Einsichtnahme auf.
Die Auflagen sind im Luzerner Kantonsblatt Nr. 22 vom 31. Mai 2025 publiziert.
Die Unterlagen können während den gesetzlichen Fristen im Internet unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden:
Zugehörige Objekte
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Publikation öffentliche Planauflage (PDF, 70.69 kB) | Download | 0 | Publikation öffentliche Planauflage |