Baupublikation Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage) / EBSC, Zugerstrasse 13, 6030 Ebikon
Änderungen an der Mobilfunkanlage) / EBSC
Bauherrschaft:
Auflagefrist:
Das Baugesuch liegt während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, vom 25. April 2025 bis 15. Mai 2025 in der Gemeindeverwaltung, Rigistrasse 15, Dierikon, zur Einsicht auf.