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Baupublikation Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage) / EBSC, Zugerstrasse 13, 6030 Ebikon

25. April 2025
Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne
Änderungen an der Mobilfunkanlage) / EBSC

Bauherrschaft:

Swisscom AG
Am Mattenhof 12714
6010 Kriens
 
Bauvorhaben Zugerstrasse 13, 6030 Ebikon:
Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage) / EBSC, Zugerstrasse 13, 6030 Ebikon

Auflagefrist:

Das Baugesuch liegt während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, vom 25. April 2025 bis 15. Mai 2025 in der Gemeindeverwaltung, Rigistrasse 15, Dierikon, zur Einsicht auf.

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