Teilrevision Ortsplanung
Zentrumszone Zentralstrasse – Änderung Art. 16 Bau- und Zonenreglement
Seit Inkrafttreten der Gesamtrevision der Ortsplanung am 17. Juni 2022 haben sich die Verhältnisse verändert. So wurden die Grundstücke auf dem Areal Zentralstrasse an eine neue Eigentümerschaft verkauft, welche die Planungen für das Gebiet weiter konkretisiert hat. Dabei hat sich herausgestellt, dass an dieser Lage kaum eine Nachfrage nach Gewerbe- und Büroflächen vorhanden ist. Die im BZR festgelegte 20% der Hauptnutzflächen, welche für Gewerbe- und Büronutzungen reserviert sind, können daher nicht erreicht werden. Um mehr Wohnraum zu ermöglichen, soll deshalb die Bestimmung gemäss Art. 16 des BZR angepasst werden (10% anstatt 20% Gewerbeflächen).
Gemeinde Dierikon: Teilrevision Anpassung Art. 16 Bau- und Zonenreglement
Im Sinn von §§ 13 und 61 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird öffentlich aufgelegt:
- Teilrevision Bau- und Zonenreglement (BZR)
Die Unterlagen zur Teilrevision Bau- und Zonenreglement (insb. Planungsbericht und Vorprüfungsbericht) liegen während 30 Tagen, vom 3. März bis 1. April 2025, bei der Gemeindeverwaltung, Rigistrasse 15, 6036 Dierikon und online unter www.dierikon.ch zur öffentlichen Einsicht auf.
Gemäss § 85 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes gelten neue Nutzungspläne und neue Bau- und Nutzungsvorschriften ab dem Zeitpunkt ihrer öffentlichen Auflage als Planungszone.
Allfällige Einsprachen zu Zonenplan und BZR sowie Äusserungen zum Richtplan sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel, mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Dierikon, Rigistrasse 15, 6036 Dierikon, einzureichen. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 PBG.