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Ladenöffnungszeiten und Sonntagsverkäufe 2024

20. Februar 2024
Der Gemeinderat hat die zwei Sonntagsverkäufe 2024 bewilligt.

Gestützt auf § 9 Abs. 4 des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes erteilt der Gemeinderat die Bewilligung, die Verkaufsgeschäfte in der Gemeinde Dierikon an den folgenden zwei Sonntagen offenzuhalten:

Sonntag, 15. Dezember 2024 und Sonntag, 22. Dezember 2024

Die Geschäfte dürfen an diesen Tagen von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr offengehalten werden. Die Bewilligung gilt für sämtliche Verkaufsgeschäfte gemäss § 3 des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes des Kantons Luzern, wobei es den einzelnen Betrieben freigestellt ist, ob sie davon Gebrauch machen wollen oder nicht. Andere Daten können nicht bewilligt werden, da der Gemeinderat nur für das ganze Gemeindegebiet die Bewilligung erteilen kann, also nicht für einzelne Betriebe.

Eine kollektive Arbeitszeitbewilligung für die zwei Sonntagsverkäufe während den üblichen Öffnungszeiten liegt vor.

Die regulären Öffnungszeiten der Verkaufsgeschäfte in Dierikon inklusive der Abend- und Sonntagsverkäufe lassen sich im nachfolgenden Dokument einsehen.

Zugehörige Objekte

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