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Hundesteuer

Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

Die jährlich wiederkehrende Hundesteuer wird mittels Rechnung von der Gemeindekanzlei erhoben. Der Tarif beträgt für private Hundebesitzer Fr. 120.-- pro Jahr, für Landwirte mit einem Hofhund Fr. 40.00 pro Jahr.

Beim Abgang eines Hundes hat der Halter Anrecht auf Rückerstattung der halben Hundesteuer, sofern der Hund vor dem 30. Juni tot war und kein Ersatzhund angeschafft wurde. Mitteilung innert 10 Tagen an die Gemeinde, sowie Erfassung im AMICUS.

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