Einbürgerungsverfahren von Schweizerinnen und Schweizer
Wollen Sie als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Dierikon LU erhalten? Für die Einbürgerung ist der Gemeinderat Dierikon zuständig.
Einbürgerungsvoraussetzungen (§ 12 Bürgerrechtsgesetz)
- Die Gesuchstellerin/der Gesuchsteller muss in den letzten fünf Jahren vor Gesuchseinreichung während insgesamt dreier Jahre in Dierikon gewohnt haben;
 - unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in Dierikon gewohnt haben und
 - in Dierikon einen guten Ruf geniessen
 
Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen wir ausserdem folgende Unterlagen:
- Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Dierikon LU
 - Familienausweis oder Personenstandsausweis bei Einzelpersonen (beim Zivilstandsamt des bisherigen Heimatortes bestellen)
 - Auszug aus dem Betreibungsregister (Betreibungsamt Ebikon, Kapellenweg 2, 6030 Ebikon, Telefon 041 440 33 88)
 - Auszug aus dem Zentralstrafregister in Bern (am Postschalter oder online unter https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de
 - Wohnsitzbestätigung (wird bei Einreichung des Gesuches von der Einwohnerkontrolle Dierikon erstellt)
 
Einbürgerungsverfahren
- Das Gesuch ist mit den entsprechenden Unterlagen an die Gemeindeverwaltung, 6036 Dierikon einzureichen.
 - Der Gemeinderat Dierikon prüft das Gesuch und entscheidet über die Einbürgerung.
 - Der/die Eingebürgerte erhält eine schriftliche Mitteilung über die Einbürgerung.
 
Gebühren
- Ehepaar/Familie/Einzelperson: Fr. 100.00
 
Anzahl Bürgerrechte (§ 6 Bürgerrechtsgesetz)
Jede natürliche Person kann höchstens zwei schweizerische Gemeindebürgerrechte haben (die Bürgerrechte, welche die Ehefrau als ledig hatte, werden nicht mitgezählt).
Zugehörige Objekte
| Name | 
|---|
| Name | Telefon | Kontakt | 
|---|---|---|
| Bürgerrechtswesen | 041 455 53 10 | gemeinde@dierikon.ch |