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Zivilstandsamt Ebikon

Die Aufgaben des Zivilstandsamtes werden ab 1. Januar 2004 vom Regionalen Zivilstandsamt in Ebikon wahrgenommen, welches von den Gemeinden Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Gisikon, Honau, Meierskappel, Root und Udligenswil gemeinsam geführt wird.
Das Regionale Zivilstandsamt Ebikon befindet sich im Gemeindehaus Ebikon, Riedmattstrasse 14, in der Nähe von Post und Bahnhof. Der Eingang liegt in Richtung Post. Parkplätze sind vorhanden. Wer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreist, kann am Bahnhof Ebikon oder an der Bushaltestelle Hofmatt (Bus Nummer 22/23 und Ortsbus Ebikon) aussteigen. Von dort erreicht man das Gemeindehaus zu Fuss in wenigen Minuten.

In Bezug auf das Zivilstandsamt gelten folgende Bestimmungen:

Geburt: Wird ein Kind zu Hause geboren, melden die Eltern die Geburt innerhalb von drei Tagen persönlich auf dem Regionalen Zivilstandsamt Ebikon. Der Meldeschein mit dem Namen des Kindes, das Familienbüchlein, eine Wohnsitzbescheinigung und die Geburtsanzeige sind mitzubringen. Wird das Kind im Spital oder im Geburtshaus Adligenswil geboren, leitet die Spitalverwaltung oder die Leitung des Geburtshauses die Unterlagen direkt ans zuständige Zivilstandsamt weiter.

Eheschliessung: Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung ist persönlich vom Brautpaar auf dem Regionalen Zivilstandsamt Ebikon zu stellen. Über die vorzulegenden Dokumente erteilt das Regionale Zivilstandsamt Auskunft. Ziviltrauungen werden in der Regel im Trauungslokal im ersten Stock des neuen Gemeindehauses Ebikon, mit Blick auf Pilatus, vorgenommen. Auf Wunsch führt das Regionale Zivilstandsamt Trauungen auch im bisherigen Trauungslokal der Gemeinde Dierikon durch. Die zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten der Brautpaare.

Anerkennung eines Kindes: Die Vaterschaftsanerkennung eines Kindes ist auf dem Regionalen Zivilstandsamt Ebikon anzumelden und durchzuführen. Eine Anerkennung ist bereits vor der Geburt möglich. Der Personenstandsausweis und eine Wohnsitzbestätigung von Vater und Mutter sind mitzubringen. Sofern das Kind bereits geboren ist, muss auch der Geburtsschein vorgelegt werden.

Todesfall: Sämtliche Todesfälle von Einwohnerinnen oder Einwohnern von Dierikon sind wie bisher umgehend der Gemeindekanzlei Dierikon zu melden. Die Angehörigen müssen keine Meldung an das Regionale Zivilstandsamt Ebikon machen.

Stirbt eine Person zu Hause, so müssen die Angehörigen der Gemeindekanzlei Dierikon die ärztliche Todesbescheinigung und eventuell das Familienbüchlein einreichen. Die Gemeindekanzlei Dierikon leitet die erforderlichen Unterlagen an das Regionale Zivilstandsamt Ebikon weiter. Stirbt eine Person in einem Spital oder Heim, so leitet die Spital- oder Heimverwaltung die erforderlichen Unterlagen direkt dem zuständigen Zivilstandsamt weiter. Die Angehörigen müssen sich aber trotzdem bei der Gemeindekanzlei Dierikon melden, um die Formalitäten der Bestattung zu regeln.

Bei Fragen erteilen Ihnen Philipp Kaufmann (philipp.kaufmann@ebikon.ch) und Barbara Getzmann (barbara.getzmann@ebikon.ch) gerne Auskunft. Weitere Informationen über das regionale Zivilstandamt Ebikon finden Sie hier.

Kontakt

Zivilstandsamt Ebikon
Riedmattstrasse 14
6030 Ebikon
Tel. 041 444 02 02
zivilstandsamt@ebikon.ch

Öffnungszeiten

Mo - Mi 08.00 - 11.45 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr

Do 08.00 - 11.45 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr

Fr 08.00 - 11.45 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr

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