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Gemeindeversammlung

26. Mai 2014, 20.00 Uhr

Ort

Turnhalle Dierikon
Rigistrasse 14
6036 Dierikon

Informationen

Beschreibung
1. Ablage der Jahresrechnung 2013 der Einwohnergemeinde Dierikon:
a) Genehmigung der Laufenden Rechnung
b) Genehmigung der Investitionsrechnung
c) Genehmigung der Schlussbilanz 2013

2. Kenntnisnahme vom Jahresbericht des Gemeinderates für das Jahr 2013

3. Beschlussfassung über die folgenden Einbürgerungsgesuche:
3.1 Krasniqi Remzi, geb. 3.7.1976, seine Ehefrau Krasniqi-Ademaj Hamide, geb. 13.8.1981, ihre Kinder Ajlina, geb. 27.11.2009, Albion, geb. 24.12.2010, Staatsangehörigkeit Kosovo, wohnhaft in 6036 Dierikon, Rigistrasse 7
3.2 Ademaj Ilir, geb. 13.9.1989, Staatsangehörigkeit Kosovo, wohnhaft in 6036 Dierikon, Rigistrasse 7

4. Beschlussfassung über die Umzonung der Parzelle Nr. 164 und Nr. 161, Kantonsstrasse

5. Genehmigung der Abrechnung über den Sonderkredit von Fr. 947‘000.00 für die Erneuerung und Umgestaltung des Pausenplatzes und der Umgebung des Schulhauses

6. Genehmigung der Abrechnung über den Sonderkredit von Fr. 1‘630‘000.00 für die Sanierung und Umgestaltung der Rigistrasse

7. Genehmigung der Abrechnung über den Nachtragskredit von Fr. 315‘000.00 für die Anpassungen der Abwasserleitungen im Zusammenhang mit dem Sonderkredit der Sanierung und Umgestaltung der Rigistrasse

8. Genehmigung der Abrechnung über den Sonderkredit von Fr. 911‘000.00 für die Sanierung von Kanalisationsleitungen der 2. bis 4. Etappe gemäss generellem Entwässerungsplan (GEP)

9. Netzverbund der Wasserversorgung mit der Gemeinde Root

10. Verwendung der Überschussauszahlung des Kehrichtverbandes REAL

11. Ersatzwahl eines Mitgliedes des Urnenbüros für den Rest der Amtsperiode 2012 - 2016

12. Verschiedenes

Die Kurz-Botschaft zu diesen Traktanden wird rechtzeitig allen Haushaltungen zugestellt. Die detaillierte Botschaft kann bei der Gemeindekanzlei (Tel. 041 455 53 10 oder unter E-mail gemeindeverwaltung@dierikon.lu.ch) gratis bestellt und bezogen werden. Ausserdem liegen die Unterlagen zu den Traktanden spätestens in der dritten Woche vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindekanzlei Dierikon zur Einsichtnahme auf.

Stimmberechtigt sind die stimmfähigen Schweizerinnen und Schweizer, die spätestens am 21. Mai 2014 ihren Wohnsitz in der Gemeinde Dierikon geregelt haben.

Die stimmberechtigten Gemeindeangehörigen können das Stimmregister in der Gemeindekanzlei einsehen oder vom Stimmregisterführer Auskunft verlangen, ob sie im Stimmregister eingetragen sind.

Gemeinderat Dierikon
Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und ihren politischen Wohnsitz in Dierikong geregelt haben.

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