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Prämienverbilligung 2026

3. September 2025
Jetzt anmelden

Ab sofort bis am 31. Oktober 2025 kann die Prämienverbilligung 2026 online angemeldet werden.

Anspruch

Einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen und Familien, die am 1. Januar 2026 im Kanton Luzern steuerrechtlichen Wohnsitz haben und bei einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung angeschlossen sind. Zudem muss die Krankenkassenprämie höher sein als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens.

Stichtag

Massgebend sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. November 2025.

Anmeldung

Die Anmeldung muss bis spätestens 31. Oktober 2025 erfolgen. Sie kann entweder direkt im Internet auf der Webseite der WAS Augsleichskasse Luzern eingegeben oder bei WAS Ausgleichskasse Luzern oder bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Bei Anmeldung nach dem 31. Dezember 2025 besteht ein Anspruch erst ab dem Folgemonat der Einreichung. Pro Anmeldung werden alle berechtigten Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben (Ehepartner/in, Kinder und junge Erwachsene bis Jahrgang 2001 in Ausbildung), automatisch für die Berechnung ermittelt.

Junge Erwachsene mit Jahrgang 2001 bis 2007

Junge Erwachsene in Ausbildung werden zusammen mit den Eltern berechnet (Einreichung der Anmeldung über die Eltern). Als Ausbildung im Sinne der Prämienverbilligung gilt eine mindestens sechs Monate dauernde Ausbildung, die einen Anspruch auf Familienzulagen begründet. Eine eigene Anmeldung müssen junge Erwachsene einreichen, die am 1. November 2025 nicht in Ausbildung sind oder die am 1. November 2025 in Ausbildung sind und einen eigenen steuerrechtlichen Wohnsitz haben.

80% Richtprämie für Kinder oder 50% Richtprämie für junge Erwachsene in Ausbildung

Einen Anspruch auf 80% der Richtprämie haben Kinder mit Jahrgängen 2008 bis 2026 unter der Obhut der Eltern oder eines Elternteils. Einen Anspruch auf 50% der Richtprämie haben junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgängen 2001 bis 2007, die bei ihren unterhaltspflichtigen Eltern wohnen und eine mindestens sechs Monate dauernde Ausbildung absolvieren oder in Ausbildung stehen und einen eigenen steuerrechtlichen Wohnsitz begründen. Es ist eine Einkommensobergrenze definiert.

Trennung 2025

Bei einer Trennung eines Ehepaares vor dem 1. November 2025 müssen beide Personen eine eigene Anmeldung einreichen.

Auszahlung der Prämienverbilligung

Die Auszahlung erfolgt ausnahmslos direkt an die Krankenversicherung. Diese stellt reduzierte Prämienrechnungen aus. Ist die Prämienverbilligung höher als die tatsächlich geschuldete Krankenkassenprämie, wird nur die effektive Prämie verbilligt.

Berechnungsfaktoren

Für die Berechnung ist die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung massgebend. Diese darf nicht älter sein als vier Jahre. WAS Ausgleichskasse Luzern berechnet das massgebende Einkommen anhand dieser Steuerveranlagung. Das massgebende Einkommen wird aus dem Nettoeinkommen und 10% des Reinvermögens sowie allfälligen Aufrechnungen und Abzügen ermittelt. Bei einer Steuerveranlagung nach Ermessen besteht kein Anspruch auf Prämienverbilligung. Wird die definierte Vermögensgrenze pro Haushalt überschritten, besteht ebenfalls kein Anspruch.

Nicht erwerbstätige Familienangehörige, die in EU/EFTA-Staaten wohnen

Für nicht erwerbstätige Familienangehörige, die in EU/EFTA-Staaten wohnen und in der Schweiz versichert sind, kann die Anmeldung zusammen mit der in der Schweiz wohnenden und / oder erwerbstätigen Person eingereicht werden.

Neuberechnung des Anspruchs

Falls sich Ihre Einkommensverhältnisse im Jahr 2026 im Vergleich zur verwendeten Steuerveranlagung um mehr als 25% verschlechtern, können Sie online unter Webseite der WAS Augsleichskasse Luzern bis spätestens 31. Dezember 2026 einen Antrag um Neuberechnung stellen.

Hinweis

Dieses Informationsblatt vermittelt eine Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der WAS Ausgleichskasse Luzern.

Prämienverbilligung 2026

Zugehörige Objekte

Name
2026 Prämienverbilligung - Merkblatt (PDF, 70.42 kB) Download 0 2026 Prämienverbilligung - Merkblatt
2026 Prämienverbilligung - Plakat (PDF, 436.79 kB) Download 1 2026 Prämienverbilligung - Plakat