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Abmeldung beim Wegzug aus der Gemeinde 

Sie veralssen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft an Ihren neuen Wohnort alles Gute.

 

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens acht Tage nach dem Wegzug persönlich bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir den Schriftenempfangsschein von Ihnen.

 

Besitzen Sie jedoch eine andere Staatsangehörigkeit, wollen Sie bitten den Ausländerausweis und den Pass mitbringen.

 

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.