Abmeldung beim Wegzug aus
der
Gemeinde
Sie veralssen unsere Gemeinde? Wir wünschen
Ihnen für die Zukunft an Ihren neuen Wohnort
alles
Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und
Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens acht Tage nach dem
Wegzug persönlich bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das
Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir den Schriftenempfangsschein
von
Ihnen.
Besitzen Sie jedoch eine andere
Staatsangehörigkeit, wollen Sie bitten den Ausländerausweis und den
Pass
mitbringen.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde
ist
gratis.
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