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Kehrichtsackgebühr 

Die Gemeinde Dierikon deckt mit der Sackgebühr bzw. Gewichtsgebühr die Kosten für den Transport und die Verbrennung des Kehrichts. Die Grundgebühren decken die weiteren Aufwendungen, insbesondere die Kosten für Separatsammlungen, für Information und Beratung sowie Personal und Administration.

 

Bereitstellung des Kehrichts

Privathaushalt

Für die Bereitstellung des Kehrichts stehen folgende Möglichkeiten zur freien Auswahl:

  • offizielle Kehrichtsäcke der Region Luzern mit der Aufschrift "Fairursachertarif"
  • mit Sperrgutmarken versehene Gegenstände
  • Container gefüllt mit den offiziellen Kehrichtsäcken

Überfüllte Kehrichtsäcke oder mit zu wenig Sperrgutmarken versehener Abfall werden nicht mitgenommen.

 

Gewerbe und Industriebetriebe

Betriebe müssen den Kehricht in Containern bereitstellen welche mit einem Chip (Datenträger) ausgerüstet sind, der das genaue Gewicht beim Leeren erfasst und verrechnet. Für diese Container sind keine Gebührensäcke nötig. Der Kehricht kann in den bisherigen Säcken oder offen in Containern zur Abfuhr bereitgestellt werden. Über Ausnahmen entscheidet der Gemeinderat.

 

Regionale Sack- und Gewichtsgebühren

 

17-Liter-Sack (10 Stk.) Fr.   9.00
35-Liter-Sack (10 Stk.) Fr. 17.00
60-Liter-Sack (10 Stk.) Fr. 26.00
110 Liter-Sack (5 Stk.) Fr. 20.00

 

Sperrgut

Hauskehricht, welcher nicht in einem gebührenpflichtigen Sack Platz findet, ist Sperrgut und ist gebührenpflichtig. Pro 5 kg benötigt es eine Fr. 1.80-Marke. Einen Bogen mit 5 Marken kann bei der Gemeindekanzlei für Fr. 9.00 bezogen werden.

Sperrgut wird zusammen mit dem Hauskehricht eingesammelt, kann jedoch auch während den Öffnungszeiten an der Sammelstelle abgegeben werden (gegen Gebühr / KEINE GEBÜHRENMARKEN ).

 

Hier finden Sie den entsprechenden Abfallkalender mit den nötigen Informationen.