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GemeindeversammlungDie Gemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohner und Einwohnerinnen und ist die Legislative bzw. das oberste Organ der Gemeinde. Alljährlich finden in Dierikon im Frühjahr (Rechnungsablage) und im Herbst (Budget) die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt. Daneben steht es dem Gemeinderat frei, nach Bedarf eine oder mehrere ausserordentliche Gemeindeversammlung/en während des Jahres anzuordnen.
Aufgaben und Kompetenzen sind in der Gemeindeordnung ersichtlich.
Stimmberechtigt sind die stimmfähigen Schweizerbürgerinnen und -bürger, die fünf Tage vor der Gemeindeversammlung ihren Wohnsitz in Dierikon gesetzlich geregelt sowie das 18. Altersjahr vollendet haben.
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Letzte Gemeindeversammlungen
Gemeindeversammlungen 2012Die ordentlichen Gemeindeversammlungen 2012 wurden wie folgt festgelegt: Montag, 21. Mai 2012 Dienstag, 11. Dezember 2012
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