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Baubewilligungen

Im Monat September 2011 wurde folgende Baubewilligung erteilt:

 

  • Lussi Theres, Rigistrasse 28, Dierikon, für den Anbau eines Balkons an Gebäude Nr. 241, Grundstück Nr. 374, Rigistrasse 28

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Baugesuch Aldi Filiale Dierikon

In der Ausgabe vom 21. September 2011 berichtet die NLZ, dass das Bundergericht für die Planung der neuen Aldi-Filiale in Dierikon grünes Licht gegeben habe und Aldi das Projekt auf eigenes Risiko vorantreiben könne. Dieser Sachverhalt ist nur bedingt richtig. Fie A&A- Liegenschaften Schweiz AG, als Eigentümerin des Möbel Märki hat gegen die durch den Gemeinderat erteilte Baubewilligung und das Urteil des Verwaltungsgerichtes Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht und gleichzeitig eine aufschiebene Wirkung verlangt. Die aufschiebene Wirkung wurde verlangt, weil zurzeit auch noch eine Beschwerde beim Regierungsrat hängig ist, gegen die durch die Gemeindeversammlung beschlossene Teilrevision des Bau- und Zonenreglementes. Das Bundesgericht hat nun die aufschiebende Wirkung verweigert. Noch nicht entschieden ist jedoch die Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes. Mit dem Bau der Aldi-Filiale darf also erst begonnen werden, wenn diese Beschwerden abgelehnt wird und die Baubewilligung des Gemeinderates damit rechtskräftig wird. Hätte das Bundesgericht die aufschiebende Wirkung erteilt, so hätte mit dem Neubau erst begonnen werden dürfen, wenn auch die Teiländerung des Bau- und Zonenreglementes rechtskräftig ist.