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Aus dem Gemeinderat

Sport- und Kreativwochen in Ebikon

Zwischen den Gemeinden Ebikon, Buchrain und Dierikon wurde eine Vereinbarung abgeschlossen über die Durchführung von Sport- und Kreativwochen. Gemäss dieser Vereinbarung organisiert die Schule Ebikon jedes Jahr während den Herbstferien die Sport- und Kreativwochen. Die Gemeinden beteiligen sich mit Fr. 25.00 pro teilnehmendes Kind. Die restlichen Kosten werden durch die Teilnehmer finanziert.

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Darlehen Stiftung Alterssiedlung Root

Der Stiftung Alterssiedlung Root wurde seinerzeit seitens der beteiligten Gemeinden ein Darlehen gewährt. Das Darlehen der Gemeinde Dierikon beträgt Fr. 247'500.00. Die Revisionsstelle der Stiftung empfiehlt nun den Gemeinden auf die Rückforderung der erteilten Darlehen zu verzichten. In der Bestandesrechnung der Gemeinde Dierikon wurde dieses Darlehen an der Gemeindeversammlung vom 19. Mai 2008 abgeschrieben. An der kommenden Gemeindeversammlung soll nun über den Verzicht dieses DArlehend abgestimmt werden.

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Landwirtschaftsbeauftragter der Gemeinde Dierikon

Während 10 Jahren hat Arnold Häcki-Fäsler, Hüttenhof, die Aufgaben des Landwirtschaftsbeauftragten der Gemeinde Dierikon erledigt. Auf den 31. Dezember 2010 hat er seine Demission eingereicht. Wir danken ihm für die langjährige und kompetente Führung dieses Amtes.

 

Als neuer Landwirtschaftsbeauftragter wurde auf den 1. Januar 2011 Ueli Häcki, Hüttenhof, gewählt. Er wurde bereits in das neue Vernetzungsprojekt der landwirtschaftlichen Aufgaben und Kontrollen einbezogen. Wir wünschen ihm in seiner neuen Tätigkeit viel Erfolg und Befriedigung.

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Vorprüfungsbericht des Regierungsrates zur Teiländerung des Bau- und Zonenreglementes

Dem Regierungsrat des Kantons Luzern wurde die Umsetzung der Richtplanung Entwicklungsschwerpunkt Rontal (ESP) im Bau- und Zonenreglement zur Vorprüfung eingereicht. Der Kanton hat den geplanten Änderungen grundsätzlich zugestimmt und insbesondere der Einführung eines maximalen Fahrtenkontingentes zugestimmt. Einige Bestimmungen sind nochmals zu überprüfen und allenfalls zu bereinigen. Das weitere Verfahren mit Mitwirkungs- und Auflageverfahren wird nun festgelegt.

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