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Kindes- und Erwachsenenschutz - KESB Luzern-Land

Neues Gesetz
Auf den 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten und ersetzt somit das alte Vormundschaftsrecht, aus dem Jahr 1912. Das neue Recht wurde den heutigen Verhältnissen angepasst. Es stellt die Selbstbestimmung des Einzelnen und die Solidarität der Familie ins Zentrum, indem es den Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung und die gesetzliche Vertretung bei Urteilsunfähigkeit regelt. Zudem sollen urteilsunfähige Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen besser geschützt werden. Massgeschneiderte Massnahmen stellen sicher, dass nur so viel staatliche Unterstützung und Betreuung erfolgt, wie nötig ist. Das bisher starre Massnahmesystem mit Beistandschaften, Beiratschaften und Vormundschaften wird durch flexible, auf das Individuum angepasste Beistandschaften ersetzt.

Neue Behörde
Ab dem 1. Januar 2013 ist für die Belange im Kindes- und Erwachsenenschutz die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Einzig Pflegekinderbewilligungen sowie die Bewilligung zur Führung von Kinderkrippen und Kinderhorten werden weiterhin von der Gemeinde erteilt. Die KESB ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und löst die bisher für das Vormundschaftswesen zuständige politische Behörde (Gemeinderat) ab. Die Fachbehörde wird zudem von einem Fachdienst mit Kanzlei, Revisorat, Sozialabklärung und Rechtsdienst unterstützt.

Insbesondere für folgende Geschäfte ist die KESB zuständig:
• umfassende Abklärung von Anträgen und Gefährdungsmeldungen im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz
• Anordnung und Aufhebung von behördlichen Massnahmen
• Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge
• Regelung des Unterhalts für Kinder unverheirateter Eltern
• Prüfung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
• Überprüfung bei Beschwerden betreffend bewegungseinschränkenden Massnahmen
• Ernennung und Entlassung von Beiständen und Beiständinnen
• Prüfung von Berichten und Abrechnungen der Beistände und Beiständinnen

Für unser Gemeindegebiet ist die KESB Luzern-Land mit Sitz im D4 Platz 10, in Root zuständig. Die Behörde hat am 1. September 2012 ihren Betrieb aufgenommen und hat ab 1. Januar 2013 die bisherigen Aufgaben der Vormundschaftsbehörden der Verbandsgemeinden übernommen. Als Präsidentin der neuen Fachbehörde wurde Dr. iur. Elisabeth Scherwey gewählt. Die Fachbehörde wird ergänzt durch die zwei Rechtsanwältinnen sowie zwei Sozialarbeiterinnen. Unterstützt wird die Fachbehörde durch ein Sekretariat mit 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Home-Page http://www.kesblula.ch/

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutz - KESB Luzern-Land
Oberfeld 15b
6037 Root
Tel. 041 455 45 45
Fax 041 455 45 00
info@kesblula.ch

Öffnungszeiten

Mo – Fr 08.30 bis 11.30 Uhr / 14.00 – 16.00 Uhr

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