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Familienzulagen

Familienzulagen (Geburts-, Kinder-, und Ausbildungszulagen)

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.

Wer hat Anspruch auf Familienzulagen:

  • Familienzulagen für Arbeitnehmende
  • Familienzulagen für Nichterwerbstätige
  • Familienzulagen für Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft

Wer Familienzulagen beansprucht, muss diese mit einem dafür vorgesehenen Fragebogen beantragen:
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen den Antrag bei ihrem Arbeitgeber. Die Familienausgleichskassen können Ausnahmen vorsehen.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber stellen den Antrag bei der Familienausgleichskasse, der sie angeschlossen sind.
  • Nichterwerbstätige stellen den Antrag in der Regel bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons.

Bei der Antragstellung müssen alle nötigen Angaben gemacht werden, und es sind die notwendigen Belege einzureichen.

Zu den Familienzulagen erhalten Sie ebenfalls Detailinformationen bei der Ausgleichskasse Luzern.
Dort können die gewünschten Formulare und Merkblätter online heruntergeladen werden.

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