Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Ausgleichskasse Luzern auf Ihren Wunsch, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.
WICHTIG: Die Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen muss über die AHV-Zweigstelle der Gemeinde erfolgen.
Eine provisorische Berechnung kann direkt auf der Website der Pro Senectute vorgenommen werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 041 455 53 10 | gemeinde@dierikon.ch |