Kopfzeile

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Ergänzungsleistungen zur AHV/IV aus.

Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Ausgleichskasse Luzern auf Ihren Wunsch, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.

WICHTIG: Die Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen muss über die AHV-Zweigstelle der Gemeinde erfolgen.

Eine provisorische Berechnung kann direkt auf der Website der Pro Senectute vorgenommen werden.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt