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Leumundszeugnis

Zur Ausstellung von Leumundszeugnissen fehlt im Kanton Luzern seit längerer Zeit eine gesetzliche Grundlage. Daher stellt auch die Gemeinde Dierikon keine Leumundszeugnisse mehr aus. Der einwandfreie Leumund wird mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis, einem Straf-, sowie einem Betreibungsregisterauszug nachgewiesen.

 

  • Ein Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Luzern-Land, D4 Platz, 6039 Root Längenbold, bezogen werden.Telefon: 041 455 45 45 / Mail: info@kesblula.ch / Homepage: www.kesblula.ch
  • Ein Strafregisterauszug kann am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Die Daten werden am Postschalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Der Auszug wird innert wenigen Tagen der Bestellerin/dem Besteller per Post zugestellt.Ein Strafregisterauszug kann auch online unter www.strafregister.admin.ch bestellt und bezahlt werden.
  • Ein Betreibungsregisterauszug kann beim Betreibungsamt Ebikon-Dierikon-Adligenswil, Kapellenweg 2, 6030 Ebikon, bezogen werden. Telefon: 041 440 33 88

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