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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, d.h. dass sie mündig und urteilsfähig ist.

Seit 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ausgestellt.

Zuständigkeitshalber kann nur die KESB Luzern-Land für Einwohnerinnen und Einwohner von Dierikon Handlungsfähigkeitszeugnisse ausstellen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der KESB Luzern-Land: http://www.kesblula.ch/.

KESB Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde Luzern
D4 Platz 10
6039 Root Längenbold
E-Mail info@kesblula.ch
Telefon 041 455 45 45 / Fax 041 455 45 00

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