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Einbürgerungsverfahren von Schweizerinnen und Schweizer

Wollen Sie als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Dierikon LU erhalten? Für die Einbürgerung ist der Gemeinderat Dierikon zuständig.


Einbürgerungsvoraussetzungen (§ 12 Bürgerrechtsgesetz)

  • Die Gesuchstellerin/der Gesuchsteller muss in den letzten fünf Jahren vor Gesuchseinreichung während insgesamt dreier Jahre in Dierikon gewohnt haben;
  • unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in Dierikon gewohnt haben und
  • in Dierikon einen guten Ruf geniessen


Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen wir ausserdem folgende Unterlagen:

 

  • Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Dierikon LU
  • Familienausweis oder Personenstandsausweis bei Einzelpersonen (beim Zivilstandsamt des bisherigen Heimatortes bestellen)
  • Auszug aus dem Betreibungsregister (Betreibungsamt Ebikon, Kapellenweg 2, 6030 Ebikon, Telefon 041 440 33 88)
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister in Bern (am Postschalter oder online unter https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de
  • Wohnsitzbestätigung (wird bei Einreichung des Gesuches von der Einwohnerkontrolle Dierikon erstellt)

 

Einbürgerungsverfahren

  • Das Gesuch ist mit den entsprechenden Unterlagen an die Gemeindeverwaltung, 6036 Dierikon einzureichen.
  • Der Gemeinderat Dierikon prüft das Gesuch und entscheidet über die Einbürgerung.
  • Der/die Eingebürgerte erhält eine schriftliche Mitteilung über die Einbürgerung.


Gebühren

  • Ehepaar/Familie/Einzelperson: Fr.  100.00


Anzahl Bürgerrechte (§ 6 Bürgerrechtsgesetz)

Jede natürliche Person kann höchstens zwei schweizerische Gemeindebürgerrechte haben (die Bürgerrechte, welche die Ehefrau als ledig hatte, werden nicht mitgezählt).

Zugehörige Objekte

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