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AHV- und IV-Renten

AHV-Rente (Altersrente)
Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt.

Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen erhältlich.


IV-Rente
Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV) haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Diese gesundheitliche Einschränkung muss für längere Dauer sein. Es spielt keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden körperlicher, psychischer oder geistiger Natur ist, ob er schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.

Versicherte, die Leistungen der IV beantragen wollen, müssen sich raschmöglichst bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons melden. Das Antragsformular ist bei den IV-Stellen, den AHV-Ausgleichskassen, den AHV-Gemeindestellen erhältlich.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne.

Zu den entsprechenden Themen erhalten Sie ebenfalls Detailinformationen bei der WAS Wirtschaft Arbeit Soziales Ausgleichskasse Luzern. Dort können die gewünschten Formulare und Merkblätter online heruntergeladen werden.

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