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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Niederlassungsausweis

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis
  • Pass


Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Sie können die Abmeldung auch über das Portal swiss.eUmzug vornehmen. 

Wichtig: Bitte erfassen Sie Ihre Abmeldung NICHT doppelt! Entweder über eUmzug oder über unser Formular, besten Dank.

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