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Teilungsamt

Sämtliche Todesfälle von Einwohnerinnen oder Einwohnern von Dierikon sind wie bisher umgehend der Gemeindekanzlei Dierikon zu melden. Die Angehörigen müssen keine Meldung an das Regionale Zivilstandsamt Ebikon machen.

Stirbt eine Person zu Hause, so müssen die Angehörigen der Gemeindekanzlei Dierikon die ärztliche Todesbescheinigung und eventuell das Familienbüchlein einreichen. Die Gemeindekanzlei Dierikon leitet die erforderlichen Unterlagen an das Regionale Zivilstandsamt Ebikon weiter. Stirbt eine Person in einem Spital oder Heim, so leitet die Spital- oder Heimverwaltung die erforderlichen Unterlagen direkt dem zuständigen Zivilstandsamt weiter. Die Angehörigen müssen sich aber trotzdem bei der Gemeindekanzlei Dierikon melden, um die Formalitäten der Bestattung zu regeln.

Kontakt

Teilungsamt
Rigistrasse 15
6036 Dierikon
Tel. 041 455 53 10
gemeinde@dierikon.ch

Öffnungszeiten

Mo 08.00-11.30 • 14.00-18.00
Di 08.00-11.30 • 14.00-17.00
Mi-Fr 08.00-11.30 • nachmittags geschlossen

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