Teilungsamt
Stirbt eine Person zu Hause, so müssen die Angehörigen der Gemeindekanzlei Dierikon die ärztliche Todesbescheinigung und eventuell das Familienbüchlein einreichen. Die Gemeindekanzlei Dierikon leitet die erforderlichen Unterlagen an das Regionale Zivilstandsamt Ebikon weiter. Stirbt eine Person in einem Spital oder Heim, so leitet die Spital- oder Heimverwaltung die erforderlichen Unterlagen direkt dem zuständigen Zivilstandsamt weiter. Die Angehörigen müssen sich aber trotzdem bei der Gemeindekanzlei Dierikon melden, um die Formalitäten der Bestattung zu regeln.
Öffnungszeiten
Di 08.00-11.30 • 14.00-17.00
Mi-Fr 08.00-11.30 • nachmittags geschlossen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Frage |
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Gegen einen einmalige Gebühr von Fr. 95.00 können Sie Ihre letztwillige Verfügung bei der Gemeindekenzlei/Teilungsamt Dierikon deponieren. |