Opferberatungsstelle des Kantons Luzern
Hilfe gemäss Opferhilfegesetz erhalten Menschen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind.
Während die Opferberatungsstelle Arbeit an der Front erbringt, geht es bei der Tätigkeit der Abteilung Opferhilfe um die Bearbeitung von schriftlichen Gesuchen:
•Die Abteilung Opferhilfe bearbeitet einerseits Gesuche um Kostengutsprache für sofort- und längerfristige Hilfe, die von der Opferberatungsstelle für die Opfer eingereicht werden.
•Zudem entscheidet die Abteilung Opferhilfe über Entschädigungs-, Entschädigungsvorschuss- und Genugtuungsgesuche der Opfer oder ihrer Rechtsvertreter.
•Die Abteilung Opferhilfe nimmt Regress auf den Täter oder die Täterin und/oder weitere haftpflichtige Dritte und
•vertritt die Opferhilfebehörden des Kantons Luzern in kantonalen, regionalen und nationalen Kommissionen, Arbeitsgruppen und Gremien.
Opferberatungsstelle des Kantons Luzern
Obergrundstrasse 70
6003 Luzern
Tel. 041 228 74 00
Fax. 041 210 45 64
Telefonisch erreichbar von:
Montag bis Freitag
08.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
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6003 Luzern
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Fax 041 210 45 64
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