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Kapelle und Kirche

1675 wurde in Unterdierikon inmitten der kleinen dörflichen Gemeinschaft eine Kapelle errichtet. Die Weihe fand am 30. September 1676 statt. Wer die Kapelle erbauen liess, ist nicht klar ersichtlich. Sicher nicht der Kollator, das Chorherrenstift im Hof, Luzern, denn dieses wurde nicht um die Baubewilligung ersucht. Es suchte noch 1674 den begonnen Bau zu verhindern, da es als Kollator von Root eine Beeinträchtigung seiner Rechte und Einkünfte befürchtete. Als diese erste Kapelle baufällig wurde, entschloss man sich für einen Neubau.

Am 28. April 1862 erteilte die Luzerner Regierung die Baubewilligung. Der Luzerner Baumeister Wilhelm Keller, der auch verschiedene andere Kirchen und Kapellen im Kanton erbaute, errichtete von 1862 bis 1863 die Kapelle. 1869 wurde sie eingeweiht. 1907 wurde sie renoviert.

Als in den sechziger Jahren für Dierikon eine gewaltige Zunahme der Bevölkerung prophezeit wurde, hat die Kirchgemeinde Root, zu der nebst den Gemeinden Gisikon, Honau und Root auch unsere Gemeinde gehört, beim Schulhaus eine "provisorische" neue Kirche erstellt. Die alte Kapelle diente fortan als Atelier für einen Künstler.

Die Renovation der Kapelle gab wiederholt zu Diskussionen Anlass. Um aber irgendetwas unternehmen zu können, mussten vorerst die Eigentumsverhältnisse geklärt werden. Im Jahre 1990 wurde die Einwohnergemeinde durch ausserordentliche Ersitzung Eigentümerin der Kapelle. 1995 wurde eine Kommission eingesetzt, die den Auftrag erhielt, die Kosten und Finanzierung einer Renovation abzuklären und mögliche Verwendungszwecke vorzuschlagen. Mit Kaufvertrag vom 23. März 2007 konnte die Einwohnergemeinde Dierikon das Grundstück Nr. 44 mit der alten Kapelle an eine Privatperson verkaufen. Dabei wurde der Einwohnergemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ein Rückkaufsrecht eingeräumt. Das Rückkaufsrecht konnte durch die Gemeinde ausgeübt werden, sofern nicht innerhalb von fünf Jahren mit der Renovation begonnen wurde oder diese nicht innerhalb von acht Jahren seit Abschluss des Vertrages abgeschlossen wurden. Die Gemeinde hat im Jahre 2013 das Rückkaufsrecht ausgeübt und die Kapelle wieder ins Eigentum übernommen, nachdem die Frist von fünf Jahren für den Beginn der Renovationsarbeiten abgelaufen waren.

Nach der Übernahme der Kapelle hat der Gemeinderat beschlossen, das Eigentum der Kapelle mit den etwa gleich lautenden Bedingungen und Auflagen wie beim ersten Vertrag wiederum abzutreten. Dazu wurde eine Kapellenkommission eingesetzt.

Im Jahre 2014 hat der Gemeinderat zuerst die Bausubstanz der Kapelle durch ein Bauingenieur erneut untersuchen lassen. Das Gutachten hielt fest, dass die Kapelle für verschiedene Nutzungen instand gestellt werden kann. Die Sanierungskosten seien allerdings erheblich.

Die Kapellenkommission konnte mit einigen interessierten Käufern Verhandlungen über verschiedene Nutzungsmöglichkeiten führen, wie z.B. Wohn- und/oder Arbeitsnutzung, Gastronomiebetrieb, Erhalt der Kapelle, bis hin zu einem Biogaskraftwerk. Die Projektideen wurden gemeinsam mit den Interessierten, der Kapellenkommission und der Denkmalpflege besprochen und die vertraglichen Bestimmungen definiert.

Mit Kaufvertrag vom 5. Januar 2018 konnte die Einwohnergemeinde Dierikon nach langen und intensiven Verhandlungen das Grundstück Nr. 44 mit der alten Kapelle erneut an eine Privatperson verkaufen. Dabei wurde der Einwohnergemeinde unter bestimmten Voraussetzungen wiederum ein Rückkaufsrecht eingeräumt. Erfreulicherweise wurde bereits im Juni 2018 das Baugesuch für die Renovation der Kapelle mit dem Umbau zu einem Gastronomiebetrieb mit einer Autoeinstellhalle eingereicht. Die Baubewilligung konnte am 23. August 2018 erteilt werden und im März 2020 fand der seit Jahrzehnten langersehnte "Tag der offenen Türen statt". Die Kapelle erscheint in neuem Glanz und prägt das Dörfli als besonderes Schmuckstück.

Die neue Kirche beim Schulhaus wurde als Provisorium auf einer von der Einwohnergemeinde im Baurecht abgegebenen Parzelle erstellt. Im Zusammenhang mit der Dorfkernplanung wurde das Baurecht aufgehoben und die Parzelle ging definitiv in das Eigentum der Kirchgemeinde über. Damit konnte sichergestellt werden, dass die damals als "Provisorium" erstellte Kirche, auch weiterhin bestehen bleibt.
Bild Kapelle Dierikon