Kopfzeile

Gemeindeversammlung ABGESAGT

3. Juni 2020, 20.00 Uhr

Ort

Turnhalle Dierikon
Rigistrasse 14
6036 Dierikon

Informationen

Beschreibung

Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2020 abgesagt

Aufgrund der Vorgaben von Bund und Kanton sind öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Nachdem offen ist, wie lange diese Vorgaben noch gelten, hat der Gemeinderat entschieden, die Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 3. Juni 2020 abzusagen.

Es stehen aktuell zwei Geschäfte auf der Traktandenliste:

1. Genehmigung der Jahresrechnung 2019 der Einwohnergemeinde Dierikon

Der Regierungsrat hat in seiner Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge Coronavirus (Covid-19) vom 24. März 2020 in § 8 die Genehmigung der Jahresrechnung definiert. Die aktuellen Fristen bis 30. Juni 2020 zur Genehmigung der Rechnung der Gemeinden werden ausgesetzt. Die Rechnung ist spätestens bis Ende des laufenden Jahres den Stimmberechtigten zur Genehmigung vorzulegen.

Der Gemeinderat hat entschieden, nachdem die Rechnungskommission aufgrund des Coronavirus die Prüfung noch nicht ordentlich durchführen konnte, die Jahresrechnung 2019 spätestens an der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2020 zur Genehmigung vorzulegen.

 

2. Neuwahlen der ständigen Kommissionen der Gemeinde für die Amtsdauer 2020 – 2024:

2.1 Bildungskommission

2.2 Rechnungskommission

2.3 Urnenbüro

2.4 Bau- und Planungskommission

2.5 Bürgerrechtskommission

Der Regierungsrat hat in seiner Verordnung infolge Coronavirus (Covid-19) vom 24. März 2020 in § 7 das Abstimmungsverfahren festgelegt. Die Gemeindebehörde kann anordnen, dass Abstimmungen und Wahlen im Urnen- statt im Versammlungsverfahren durchführen kann.

Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die Neuwahlen der ständigen Kommission aus zeitlichen Grün-den am Sonntag, 28. Juni 2020 im Urnenverfahren durchzuführen. Die Anordnung der Urnenwahl ist auf der Homepage www.dierikon.ch und im Anschlagkasten der Gemeinde Dierikon einsehbar.

Im letzten Dieriker-Info 4/2020 wurden die Kommissionen mit ihren Kandidaten und den vakanten Sitzen vorgestellt. In der Zwischenzeit haben wir für sämtliche vakanten Sitze Wahlvorschläge erhalten. Somit sind aktuell alle Kommission mit den bisherigen Mitgliedern und den neuen Kandidatenvorschlägen besetzt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich noch bis spätestens am 11. Mai 2020 als Mitglied einer Kommission melden. Für diese Neuwahlen ist anstelle des ersten Wahlgangs auch die stille Wahl zulässig. Werden also auf allen Wahlvorschlägen höchstens so viele Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, sind diese, unter Vorbehalt der Wahlgenehmigung, in stiller Wahl gewählt. In diesem Fall wird die Urnenwahl abgesagt.

Für Fragen zur Urnenwahl und dem Verfahren einer möglichen Kandidatur können Sie sich gerne bei der Gemeindeverwaltung Dierikon unter 041 455 53 10 informieren.

6036 Dierikon, 20. April 2020

Gemeinderat Dierikon

Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und ihren politischen Wohnsitz in Dierikon geregelt haben.