Gemeindeversammlung
Ort
Turnhalle DierikonRigistrasse 14
6036 Dierikon
Informationen
- Beschreibung
- Die vorliegende Kurz-Botschaft zu diesen Traktanden wird rechtzeitig allen Haushaltungen zugestellt. Die detaillierte Botschaft ist im Internet unter www.dierikon.ch ersichtlich und kann auch bei der Kanzlei Dierikon (Tel. 041 455 53 10 oder gemeinde@dierikon.ch) gratis bestellt und bezogen werden. Ausserdem liegen die Unterlagen zu den Traktanden während zweier Wochen vor der Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei Dierikon zur Einsichtnahme auf, soweit die Wahrung des Amtsgeheimnisses es zulässt (§ 22 des kantonalen Stimmrechtsgesetzes).
Stimmberechtigt sind alle stimmfähigen Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, welche fünf Tage vor der Gemeindeversammlung ihren Wohnsitz in der Gemeinde Dierikon gesetzlich geregelt haben.
Die Stimmberechtigten können das Stimmregister in der Gemeindekanzlei einsehen oder vom Stimmregisterführer Auskunft verlangen, ob sie im Stimmregister eingetragen sind. - Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und ihren politischen Wohnsitz in Dierikon geregelt haben.
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Dokumente
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Kurzbotschaft Budget 2017 | Download | 0 | Kurzbotschaft Budget 2017 |
Botschaft Komplett Budget 2017 | Download | 1 | Botschaft Komplett Budget 2017 |
Abstimmungsergebnisse | Download | 2 | Abstimmungsergebnisse |