Bekanntmachung Protokoll GemeindeversammlungProtokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Mai 2017Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Einwohnergemeinde-Versammlung vom 17. Mai 2017 nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt. Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden. Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen. 6036 Dierikon, 19. Juni 2017 GEMEINDEKANZLEI DIERIKON Der Gemeindeschreiber Marcel Herrmann Datum der Neuigkeit 19. Juni 2017
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