Bekanntmachung Protokoll Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2020Bekanntmachung nach § 115 Stimmrechtsgesetz Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2020 nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt. Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden. Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlungen jederzeit beim Gemeindeschreiber einsehen.
Datum der Neuigkeit 7. Jan. 2021
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